Betriebskosten: Die Abrechnung braucht nicht mehrfach zugestellt zu werden

07-MAY-10

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Vermieter von einem Mieter auch dann die Nachzahlung von Betriebskosten verlangen kann, wenn die Abrechnung darüber nur einem von mehreren Mietern der Wohnung zugegangen ist, also nicht auch denen, die im Mietvertrag aufgeführt sind. Dagegen hatte sich ein Ehepaar gewandt, das diese Abrechnung nicht anerkennen und deshalb auch keine Nachzahlung leisten wollte. Der BGH: Mieten mehrere Personen eine Wohnung an, so haften sie grundsätzlich für Mietforderungen einschließlich der Nebenkosten als Gesamtschuldner. Der Vermieter sei daher berechtigt, "nach seinem Belieben jeden Schuldner ganz oder teilweise in Anspruch zu nehmen". (BGH, VIII ZR 263/09)